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Ergänzung für WhatsApp Business Datenübermittlungen

Zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2024

Diese Ergänzung für WhatsApp Business Datenübermittlungen („Ergänzung für Datenübermittlungen“) findet Anwendung, sofern WhatsApp Ireland Limited („WhatsApp Ireland“) europäische Daten als dein Auftragsverarbeiter gemäß den Business Bedingungen verarbeitet und Übermittlungen solcher Daten an WhatsApp LLC und Meta Platform Inc. erfolgen.

  1. Du erkennst an und stimmst zu, dass WhatsApp Ireland für die Bereitstellung der Business Services gemäß den Business Bedingungen europäische Daten an WhatsApp LLC und Meta Platforms Inc. übermittelt und dass möglicherweise Weiterübermittlungen von europäischen Daten an andere WhatsApp Unterauftragsverarbeiter erfolgen.
  2. WhatsApp Ireland übermittelt europäische Daten auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework an WhatsApp LLC in den USA, wie in der Information zum Data Privacy Framework von WhatsApp LLC erklärt wird, sowie an Meta Platforms Inc., wie in der Information zum Data Privacy Framework von Meta Platforms Inc. erklärt wird. WhatsApp Ireland behält sich das Recht vor, alternative Übermittlungsverfahren heranzuziehen, die durch die DSGVO und andere geltende Datenschutzgesetze im EWR und in der Schweiz anerkannt sind, etwa die Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln oder andere Angemessenheitsbeschlüsse. Weiterübermittlungen an WhatsApp-Unterauftragsverarbeiter finden in Einklang mit den Bedingungen des anwendbaren Übermittlungsverfahrens sowie gemäß der allgemeinen Genehmigung laut den Datenverarbeitungsbedingungen statt.
  3. Um einen effizienten und koordinierten Dienst zu ermöglichen, stimmst du zu, dass die gesamte Kommunikation mit WhatsApp LLC, Meta Platforms Inc. bzw. jedem anderen WhatsApp Unterauftragsverarbeiter im größtmöglichen Umfang durch WhatsApp Ireland koordiniert und gesteuert wird.
  4. Soweit ein Widerspruch oder eine Unvereinbarkeit besteht, hat diese Ergänzung für Datenübermittlungen Vorrang vor den Business Bedingungen und den Datenverarbeitungsbedingungen.
  5. In dieser Ergänzung für Datenübermittlungen gilt:
    1. „Standardvertragsklauseln“ bezieht sich auf die Standardvertragsklauseln der europäischen Kommission für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß Verordnung (EU) 2016/679 wie in der Ergänzung zur Entscheidung der Europäischen Kommission (2021/914) erklärt. Die Standardvertragsklauseln sind nach dem Datum der letzten Aktualisierung unter dem Link https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj abrufbar und hier per Verweis eingebunden.
    2. „EWR“ steht für Europäischer Wirtschaftsraum.
    3. „Europäische Daten“ sind personenbezogene Daten, die WhatsApp Ireland als dein Auftragsverarbeiter gemäß den Business Bedingungen verarbeitet, in dem Umfang, in dem die DSGVO oder andere Datenschutzgesetze im EWR oder in der Schweiz auf deine Verarbeitung dieser Daten Anwendung finden.
    4. „Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln“ meint je nach Übermittlung Folgendes: (a) Modul 3 (Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter) der Standardvertragsklauseln oder (b) solche anderen (Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter)-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, die gemäß geltenden Datenschutzgesetzen im EWR oder in der Schweiz anerkannt sind (in jedem Fall einschließlich jeglicher optionaler Klauseln, die von WhatsApp Ireland ausgewählt wurden).
    5. „WhatsApp Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet einen Auftragsverarbeiter, der von WhatsApp LLC oder Meta Platforms Inc. gemäß den Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln mit der Verarbeitung europäischer Daten beauftragt wurde.

Jegliche sonstigen definierten Begriffe haben die ihnen in den Business Bedingungen oder in den Datenverarbeitungsbedingungen zugewiesenen Bedeutungen.

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