Letzte Änderung: 27. September 2021
Diese Ergänzung für WhatsApp Business Datenübermittlungen („Ergänzung für Datenübermittlungen“) findet Anwendung, sofern WhatsApp Ireland europäische Daten als dein Auftragsverarbeiter gemäß den Business Bedingungen verarbeitet und Übermittlungen solcher Daten an WhatsApp LLC und Facebook Inc. erfolgen.
1. Du erkennst an und stimmst zu, dass WhatsApp Ireland für die Bereitstellung der Business Services gemäß den Business Bedingungen europäische Daten an WhatsApp LLC und Facebook Inc. übermittelt und dass möglicherweise Weiterübermittlungen von europäischen Daten an andere WhatsApp Unterauftragsverarbeiter erfolgen.
2. WhatsApp Ireland übermittelt europäische Daten auf Grundlage von Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln an WhatsApp LLC und Facebook Inc., behält sich jedoch das Recht vor, alternative Übermittlungsmethoden zu verwenden, die von der DSGVO und anderen geltenden Datenschutzgesetzen im EWR, im Vereinigten Königreich bzw. in der Schweiz anerkannt werden (wie z. B. ein Angemessenheitsbeschluss). Weiterübermittlungen an WhatsApp Unterauftragsverarbeiter im Rahmen der Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln erfolgen gemäß der in den Datenverarbeitungsbedingungen festgelegten allgemeinen Genehmigung.
3. Um einen effizienten und koordinierten Dienst zu ermöglichen, stimmst du zu, dass die gesamte Kommunikation mit WhatsApp LLC, Facebook Inc. bzw. jedem anderen WhatsApp Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit den Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln im größtmöglichen Umfang durch WhatsApp Ireland koordiniert und gesteuert wird.
4. Soweit ein Widerspruch oder eine Unvereinbarkeit besteht, hat diese Ergänzung für Datenübermittlungen Vorrang vor den Business Bedingungen und den Datenverarbeitungsbedingungen.
5. Jegliche Klauseln, die gemäß der zuletzt am 29. Oktober 2020 geänderten Version der Ergänzung für Datenübermittlungen abgeschlossen wurden, gelten als beendet, sobald diese Ergänzung für Datenübermittlungen zwischen dem Unternehmen und WhatsApp Ireland wirksam wird. Du stimmst zu, dass jegliche europäische Daten, die gemäß den beendeten Klauseln übermittelt wurden, aufgrund der Beendigung dieser Klauseln nicht zu vernichten oder zurückzugeben sind, sondern stattdessen unter die in dieser Ergänzung für Datenübermittlungen dargelegten Bestimmungen und Bedingungen fallen.
6. In dieser Ergänzung für Datenübermittlungen gilt:
a. „Klauseln“ bezeichnen die Standarddatenschutzklauseln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern, die mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2010 (2010/87/EG) genehmigt wurden (jedoch ohne die optionalen Beispielklauseln).
b. „EWR“ steht für Europäischer Wirtschaftsraum.
c. „Europäische Daten“ sind personenbezogene Daten, die WhatsApp Ireland als dein Auftragsverarbeiter gemäß den Business Bedingungen verarbeitet, in dem Umfang, in dem die DSGVO oder andere Datenschutzgesetze im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz auf deine Verarbeitung dieser Daten Anwendung finden.
d. „Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln“ meint je nach betroffener Übermittlung Folgendes: (a) Modul 3 (Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter) der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer gemäß DSGVO, die genehmigt wurden durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 (2021/914); oder (b) solche anderen (Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter)-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, die gemäß geltenden Datenschutzgesetzen im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz anerkannt sind (in jedem Fall einschließlich jeglicher optionaler Klauseln, die von WhatsApp Ireland ausgewählt wurden).
e. „WhatsApp Ireland“ steht für WhatsApp Ireland Limited.
f. „WhatsApp Unterauftragsverarbeiter“ bezeichnet einen Unterauftragsverarbeiter, der von WhatsApp LLC oder Facebook Inc. gemäß den Auftragsverarbeiter-an-Auftragsverarbeiter-Standardvertragsklauseln mit der Verarbeitung europäischer Daten beauftragt wurde.
Jegliche sonstigen definierten Begriffe haben die ihnen in den Business Bedingungen oder in den Datenverarbeitungsbedingungen zugewiesenen Bedeutungen.